Förderfähige Ausgaben

Was zählt — und was nicht.

Die Zusammensetzung der förderfähigen Ausgaben entscheidet über die Höhe Ihres Rebates.

Förderfähig

  • Gagen und Honorare für in Ungarn erbrachte Leistungen, einschließlich lokaler Crew und Cast.
  • Studiomieten, Bühnen, Backlots, VP-Volumes und Werkstätten.
  • Equipment, Fahrzeuge, Motivmieten, Genehmigungen, Catering und Unterkunft in Ungarn.
  • Postproduktion, VFX und Sound, sofern in Ungarn ausgeführt.
  • Bis zu 25 % nicht-ungarische Kosten — der Hebel, der den effektiven Satz auf 37,5 % bringt.

Nicht förderfähig

  • Kosten ohne ungarischen Leistungsbezug, die nicht unter die 25-%-Regel fallen.
  • Finanzierungskosten, Zinsen und Vertriebsaufwand.
  • Ausgaben außerhalb des registrierten Produktionszeitraums.

Dieselben Kosten können nicht zweimal geltend gemacht werden — bei Koproduktionen führen wir getrennte, prüffähige Kostenpools.

Weiter: der Rebate, Audit & Auszahlung.

Nächster Schritt

Strukturieren wir Ihr Budget.

Wir sortieren die Kostenarten, bevor Sie das Budget sperren.

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